Rechtsdokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webdesign, Website-Erstellung und ergänzende Leistungen von Digitalwirkung, Burgblick 73, 56288 Kastellaun, E-Mail: luciano.rizzuti@digitalwirkung.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Inhalt8
1Allgemeines
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Webdesign, Website-Erstellung und ergänzende Leistungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Erstellung und Überarbeitung von Websites, Konzeption und Texterstellung, technische und inhaltliche Suchmaschinenoptimierung einschließlich Maßnahmen zur besseren Einordnung von Inhalten durch KI-Suchsysteme sowie Branding, insbesondere Logo, Farben, Schriften und Bildsprache.
2.2Welche Leistungen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Dies gilt insbesondere für die zu erstellenden Ergebnisse, Seiten, Funktionen, Inhalte, Termine und die Vergütung. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
2.3Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt.
2.4Ob eine Werkleistung oder eine Dienstleistung geschuldet ist, richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung. Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis, etwa eine Website oder ein Gestaltungsergebnis, vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer dieses Ergebnis. Bei vereinbarten Beratungs- oder laufenden Optimierungsleistungen ohne zugesagtes Arbeitsergebnis schuldet er die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit.
2.5Bestimmte Platzierungen oder Darstellungen in Suchmaschinen und KI-Systemen sowie bestimmte Besucherzahlen, Anfragen, Bewerbungen oder Umsätze werden nicht zugesagt, soweit die Parteien nicht ausdrücklich einen entsprechenden Erfolg vereinbart haben. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Erstellung vereinbarter Arbeitsergebnisse bleibt hiervon unberührt.
2.6Der Auftragnehmer organisiert seine Tätigkeit selbstständig. Vereinbarte Termine, Abstimmungen und Freigaben bleiben verbindlich.
2.7Umfang und Art der Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten und Gestaltungen richten sich nach den Vereinbarungen der Parteien und den gesetzlichen Vorschriften. Lizenzbedingungen von Drittanbietern bleiben unberührt.
3Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Verzögerungen bei der Leistungserbringung sind dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen, soweit sie durch eine verspätete erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden. Die Regelungen unter „Haftung“ bleiben unberührt.
4Vergütung
4.1Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, richtet sich die Fälligkeit der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Dienstleistungen gilt § 614 BGB, für Werkleistungen § 641 BGB. Eine erforderliche Abnahme richtet sich nach § 640 BGB. Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, erbrachte Dienstleistungen monatlich abzurechnen.
4.3Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der abzurechnenden Leistungen, bei abnahmebedürftigen Werkleistungen nach deren Abnahme, eine Rechnung per Post oder per E-Mail, beispielsweise als PDF. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
5Haftung
5.1Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2Für Ansprüche Dritter wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6Vertragsdauer und Kündigung
6.1Vertragsdauer und Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werkverträgen nach § 648 BGB, bleiben unberührt.
6.2Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8Schlussbestimmungen
8.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5Änderungen dieser AGB für bereits geschlossene Verträge bedürfen der Vereinbarung zwischen den Parteien. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.